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   SG Nordhausen, 23.03.2023 - S 20 R 1379/20   

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SG Nordhausen, 23.03.2023 - S 20 R 1379/20 (https://dejure.org/2023,10707)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 23.03.2023 - S 20 R 1379/20 (https://dejure.org/2023,10707)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 23. März 2023 - S 20 R 1379/20 (https://dejure.org/2023,10707)
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  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.03.2023 - S 20 R 1379/20
    Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens 3 bis unter 6 Stunden erwerbstätig sein kann und er damit nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage an sich nur teilweise erwerbsgemindert ist, ihm aber der Teilzeitarbeitsmarkt tatsächlich verschlossen ist (sog. konkrete Betrachtungsweise, vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris Rdnr. 24).
  • SG Nordhausen, 29.11.2018 - S 20 R 1954/17

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.03.2023 - S 20 R 1379/20
    Die Beklagte verweist insoweit auf die Zuerkennung der Pflegestufe II seit diesem Zeitpunkt.  Das zugrundeliegende   Pflegegutachten vom 26.10.2015 stellt zwar eine zusätzliche Erkenntnisquelle dar (SG Nordhausen, Urteil vom 29. November 2018 - S 20 R 1954/17 -, Rn. 43, juris), ist als solches - auch da es mit einer anderen Zielrichtung erhoben wurde - allein nicht geeignet ist, den Vollbeweis einer Erwerbsminderung zu erbringen (vgl. z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. März 2011 - L 3 R 42/07 -, Rn. 40, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - L 3 R 42/07

    Wegefähigkeit des Versicherten als Voraussetzung dessen Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus SG Nordhausen, 23.03.2023 - S 20 R 1379/20
    Die Beklagte verweist insoweit auf die Zuerkennung der Pflegestufe II seit diesem Zeitpunkt.  Das zugrundeliegende   Pflegegutachten vom 26.10.2015 stellt zwar eine zusätzliche Erkenntnisquelle dar (SG Nordhausen, Urteil vom 29. November 2018 - S 20 R 1954/17 -, Rn. 43, juris), ist als solches - auch da es mit einer anderen Zielrichtung erhoben wurde - allein nicht geeignet ist, den Vollbeweis einer Erwerbsminderung zu erbringen (vgl. z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. März 2011 - L 3 R 42/07 -, Rn. 40, juris).
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